Abgabeinformationen

Abgaberegeln

  • Meerschweinchen aus meiner Zucht werden nur zu zweit oder zu einem bereits vorhandenen Tier abgegeben

 

  • Jungtiere werden ab einem Alter von 4-5 Wochen und mit einem Mindestgewicht von 300g abgegeben​.
    • Nachtrag vom 16.09.16. Aus aktuellem Anlass: Wenn nicht vorher anderes vereinbart wurde, sollten reservierte Schweinchen zu ihrer vollendeten 5 Lebenswoche abgeholt werden. Eine weitere Versorgung bis zur vollendeten 6 Lebenswoche ist nach Absprache möglich. Sollte dann ein Auszug aus logistischen Gründen nochnicht möglich sein, erhebe ich eine Aufwandsentschädigung von 1€ pro Tag und Tier. Futter, Einstreu, Versorgung inklusive. Erwachsene vermittelte Tiere können ebenfals biszu 14 Tage nach Reservierung hier verbringen bis ich mir auch dort zukünftig eine Aufwandsentschädigung erlaube.

 

  • Die Reservierung von einem oder mehreren Meerschweinchen erfolgt sobald die Schutzgebühr überwiesen oder vor Ort in bar bezahlt wurde.

 

  • Treten Sie nach dem reservieren vom Kauf zurück wird die Schutzgebühr nicht erstattet. Sollte den Tieren nach Reservierung bei mir etwas zustoßen, wird die Schutzgebühr natürlich zurück gezahlt.

 

  • Wer sich bereiterklärt auf sein/seine Traumschweinchen zu warten, muss damit rechnen das es dauern kann! Die Natur ist leider nicht planbar und wer sich vor Geburt schon auf die Warteliste setzen lässt für bestimmte Farben oder Konstellationen sollte biszu 6 Monate Zeit mitbringen. Auch hier gilt, die Anzahlung wird nur dann erstattet wenn es in diesem Zeitraum nicht klappen sollte oder ich meinerseits von der Reservierung zurücktrete. 

 

  • Die Tiere werden nach bestem Wissen und Gewissen gesund abgegeben, für Erkrankungen die nach dem Kauf auftreten wird keine Haftung übernommen

 

  • Meine Böcke können auf Wunsch hier kastriert werden. Eine Kastration birgt immer ein gewisses Risiko, weshalb die Kastrationskosten vorab entrichtet werden müssen. Im Falle, dass etwas schief geht übernehme ich nicht die Haftung (der Tierarzt will trotzdem bezahlt werden). Genaue Informationen werden nach Anfrage gegeben

 

  • Auf Wunsch erstelle ich für jedes der Tiere, welches meinen Stall verlässt einen Abstammungsnachweis oder Stammbaum. Die Papiere werden nach Möglichkeit per Email versandt

 

  • Sollten Sie nach dem Kauf zu irgend einem Zeitpunkt nichtmehr in der Lage oder gewillt sein die von mir erworbenen Tiere zu halten, werde ich sie unentgeltlich zurück in meine Obhut nehmen um in Ruhe nach einem artgerechten neuen Zuhause zu suchen. Ein weitergeben oder verkaufen von Tieren aus meiner Zucht ohne meine Zustimmung ist untersagt. Dadurch möchte ich verhindern, dass Tiere aus meiner Zucht in Tierheimen etc. landen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ich jederzeit zur Verfügung stehe. Es geht um absolute Notfälle! Auch meine Kapazizäten sind begrenzt. Wer von Beginn an weiß, dass er nur ein Zuhause auf Zeit bieten kann, fragt bitte ein Leihmeerschweinchen an.

 

  • Meine Tiere sind in erster Linie Liebhabertiere!
  • Die Zucht mit meinen Tieren ist ausdrücklich untersagt wenn nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Ein Bruch dieser Regel führt zur sofortigen Auflösung des zwischen Käufer und Züchter geschlossenen Vertrages und hat zur Folge, dass die Meerschweinchen samt Nachkommen an mich zurück gehen. Diese Regellung ist mir deshalb so wichtig, da ich nicht möchte, das Tiere aus meiner Zucht in Zoohandlungen oder in schlechten Verhältnissen enden!
  • Zuchttiere können gerne als solche Angefragt werden. Nach Prüfung und Absprache der Hintergründe können natürlich auch Tiere in die Zucht gehen.

 

  • Meine Tiere sind nach tierschutzrechtlichen Vorschriften, artgerecht zu halten. Dies bedeutet…

… genügend Platz zu bieten (für 2 Tiere mindestens 0,7qm für jedes weitere 0,4qm mehr)

…geeignete Versteckmöglichkeiten mit breitem Eingang zur Verfügung zu stellen

…täglich frisches Wasser und Futter zu kontrollieren/ anzubieten

… die Einstreu trocken und sauber zu halten

… Quälerei und Missbrauch zu verhindern

… In Urlaubszeit und bei Abwesenheit für die Versorgung zu sorgen

… im Bedarfsfall das Tier tierärztlich versorgen zu lassen.

(Bei Verdacht auf Krankheit, tatsächlicher Erkrankung, Unfällen oder Verhaltensauffälligkeiten)